Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Compliance Management


A. Grundsatzerklärung

Wir, die Krieger Handel Holding SE & Co. KG, erklären für uns und unsere verbundenen Unternehmen, die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) niedergelegten Verfahren zur Verbesserung der Menschenrechtslage entlang der Lieferketten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Dies ist eine zentrale Grundlage für unser erfolgreiches Wirtschaften. Die vorliegende Grundsatzerklärung ergänzt damit unsere bereits bestehenden diesbezüglichen Unternehmensgrundsätze sowie Richtlinien.

Unsere Erwartungshaltung zur vorbehaltslosen Achtung der Menschenrechte stellen wir nicht nur an uns selbst und unsere Mitarbeiter und Leitungsorgane, sondern auch an alle unsere Geschäftspartner und Lieferanten. Wir tolerieren insbesondere die nachfolgenden Verhaltensweisen in keiner Weise: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Missachtung des Arbeitsschutzes, Missachtung der Koalitionsfreiheit, Diskriminierung, Vorenthalten Lohnzahlungen, Verunreinigung von Gewässern, Böden, Luft sowie Emissionen und Verschwendung dieses Ressourcen, widerrechtliche Zwangsräumung/Entzug von Land/Wald/Gewässer und Nutzung privater Sicherheitskräfte unter Missachtung der Menschenrechte.

B. Konzept zur Umsetzung

Zur Umsetzung der dieser Grundsatzerklärung zugrunde liegenden Menschenrechtstrategie haben wir im Rahmen unseres Compliance-Management-Systems ein umfassendes Konzept entwickelt, dass auf folgenden Säulen beruht:

1. Erkennen und Überwachen von Risiken

Die Wahrung einer angemessenen Sorgfalt in Bezug auf die Verbesserung der Menschenrechte entlang der Lieferketten ist ein permanenter Prozess. Daher unterziehen wir unsere eigenen Geschäftstätigkeiten und die Geschäftsbeziehungen zu unseren Lieferanten und Geschäftspartnern ständiger Analysen zur Identifizierung potenzieller Risiken und tatsächlicher Verstöße.

In diesem Rahmen prüfen wir mögliche menschenrechtlichen Risiken entlang unserer Lieferbeziehungen und priorisieren diese entsprechend. Aus diesen Erkenntnissen leiten wir geeignete Maßnahmen ab, um solche Risiken abzustellen oder zumindest zu reduzieren.

Hierzu werden wir über neu eigeführte Softwaresysteme eine kontinuierliche Risikoanalyse durchführen und unsere Lieferanten bewerten sowie in Risikogruppen klassifizieren. Diese Risikobetrachtung erfolgt unter Einbeziehung der empfohlenen Grundsätze aus der Handreichung der BAFA. Zusätzlich zu dieser Risikoanalyse erfolgt eine anlassbezogene Risikobewertung basierend auf Selbstbewertungsformularen. Über externe Datenquellen vervollständigen wir ein transparentes Lieferantenscreening (z.B. Sanktionslistenprüfung, Finanz-Check, mediale Reputation).

Im Zuge unserer initialen Risikoanalyse haben wir im Rahmen der Auswertung unserer CSR-Risikochecks und der BSCI-Audits potentiell relevante Risiken in den Beschaffungsländern China, Indien, Bosnien, Pakistan, Vietnam und der Türkei identifiziert. Diese Risiken konkretisieren sich in den Bereichen Arbeitszeiten und des Arbeitsschutzes. Für die identifizierten Themenbereiche leiten wir Maßnahmen ab, die zum einen den Status quo verbessern und zum anderen präventiv bedenkliche Situationen vermeiden sollen. Die Maßnahmenableitung wird hierbei – je nach Thema – auf Gruppenebene oder auf Ebene einzelner Gruppengesellschaften erfolgen.

2. Maßnahmen zur Wahrung der unternehmerischen Sorgfalt
a) Richtlinien

Auf Grundlage unserer Risikoanalyse haben wir gruppenweite Richtlinien implementiert, die unsere Strategie für uns und für unsere Lieferanten und Geschäftspartner vermitteln. Diese Richtlinien stellen die Grundlage unseres Handelns dar. Die zentralen Richtlinien sind unser Code of Conduct (Link), der unter anderem die Regelungen zur Einhaltung der Menschenrechte formuliert und unser Social Code of Conduct (Link), der unsere Anforderungen an unsere Lieferanten und Geschäftspartner im Bereich der Beschaffung von Handelswaren festschreibt. Teil dieser verbindlichen Anforderungen ist auch der amfori BSCI Code of Conduct (Link) mit den entsprechenden Umsetzungsbedingungen, der insbesondere Sozialstandards, Regeln zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit und -gesundheit umfasst.

b) Verpflichtung zur Einhaltung sozialer Standards

Im Zuge unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern werden wir Beschaffungen bei Lieferanten, die ihren Sitz nicht innerhalb des EWR haben, nur tätigen, wenn diese eine Auditierung nach den anerkannten Standards BSCI oder SA8000 nachweisen können. Um die Effektivität unserer Menschenrechtsstrategie in den relevanten Geschäftsbereichen zu gewährleisten haben wir an unsere Lieferanten unseren Social Code of Conduct und eine entsprechende Lieferantenerklärung ausgegeben, die im Falle eines festgestellten Risikos auch das Recht beinhaltet, dass wir das Unternehmen entsprechend überprüfen und auditieren lassen. Darüber hinaus haben wir unserer Lieferanten verpflichtet, unsere Erwartungshaltung auch an ihre Vorlieferanten weiterzugeben und diese anzuhalten, sich nach den Standards des BSCI bzw. SA8000 auditieren zu lassen.

c) Wissensvermittlung

Ein zentraler und nachhaltiger Schlüssel zur Vermeidung von menschenrechtlichen Risiken entlang der Lieferketten ist nach unserer Überzeugung die Schaffung von Transparenz und die Vermittlung von Wissen. Deshalb engagieren wir uns sowohl intern als auch bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern mit Trainings und Weiterbildungsmaßnahmen. Gruppenintern führen wir jährliche Schulungen unserer Mitarbeiter durch die Compliance-Abteilung durch.

Weiterhin bieten wir unseren Lieferanten und Geschäftspartnern in Kooperation mit der amfori academy ständig Schulungen und Weiterbildungen zu den relevanten Themen an.

3. Verfahrensmechanismen und Abhilfemaßnahmen

Uns ist bewusst, dass trotz aller Sorgfalt Verstöße vorkommen können. Daher haben wir ein allgemein zugängliches Beschwerdeverfahren (Link) eingeführt. Dieses Verfahren dient für uns als Indikator zur Erfassung von Risiken und dazu tatsächliche Verstöße aufzudecken und adäquate Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Weiterhin haben wir Herrn Wilfried Dahse als Menschenrechtsbeauftragten zur Überwachung unseres Risikomanagementsystems zu menschenrechtlichen und umweltschutzrelevanten Risiken eingesetzt.

Zeigen sich im Rahmen unserer Risikoanalyse konkrete Risiken bei einem Lieferanten oder Geschäftspartner werden wir die Rechte aus unserer Lieferantenerklärung zur Informationserteilung und unsere Überprüfungsrechte unverzüglich wahrnehmen und bei einem festgestellten Verstoß die Geschäftsbeziehung bis zur Abstellung der Verletzung aussetzen. Als Ultima Ratio werden wir die Geschäftsbeziehung beenden.

4. Dokumentation und Berichterstattung

Wir dokumentieren unsere gesamten CSR-Aktivitäten fortlaufend im Rahmen unseres Compliance-Management-Systems zum Nachweis gegenüber unseren Leitungsorganen, Wirtschaftsprüfern und den zuständigen Behörden. Die Compliance-Abteilung und der Menschenrechtsbeauftragte berichten in Halbjahres- bzw. Jahresberichten an unsere Leitungsorgane über festgestellte Risiken und die Aktivitäten innerhalb unserer Gruppe betreffend der Wahrung der Menschenrechte entlang der Lieferketten. Im Rahmen dieser Berichterstattung werden die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen zusammengefasst, den Leitungsorgangen vorgestellt, mit diesen abgestimmt und verabschiedet.

5. Weiterentwicklung

Zur Durchsetzung unseres Anspruches an die Wahrung der Menschenrechte in den globalen Lieferketten ist ein langfristiges und kontinuierliches Engagement erforderlich. Dessen sind wir uns bewusst. Wir werden daher in der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten in der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich an einer Verbesserung arbeiten.

 


Krieger Handel Holding SE & Co. KG
gesetzlich vertreten durch die Krieger Handel Holding Beteiligungs-SE
diese vertreten durch Sonja Krieger, Geschäftsführende Direktorin